Icon Frauen und Kinderschutzhaus Diakonieverband Schäbisch Hall

Projekt „Proaktive Beratung“

Seit dem 01.02.2018 werden proaktive Beratungen durch Mitarbeiterinnen des Frauen- und Kinderschutzhauses Schwäbisch Hall angeboten.

Proaktive Beratung bedeutet eine zeitnahe Beratung gewaltbetroffener Frauen nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt. Nach dem Gewaltschutzgesetz hat die Polizei die Möglichkeit, den Täter aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen, so dass die Frau und ihre Kinder in ihrem zu Hause bleiben können.

Die Gewaltschutzbeauftragten der örtlichen Polizeidienststelle nehmen nach einem Einsatz nach häuslicher Gewalt Kontakt mit dem FKSH auf. Die Beraterin stellt einen Kontakt mit der betreffenden Frau her und bietet ein Beratungsgespräch an.

Beratungsgespräche finden vorzugsweise bei der Frau zu Hause statt. In diesem Setting fühlen sich viele Frauen am sichersten und können die Beratung mit einer entspannten Grundhaltung angehen. Alternativ finden Beratungen in den Gebäuden des Diakonieverbands oder an einem neutralen Ort statt.

Proaktive Beratung ist ergebnisoffen, das heißt gemeinsam mit der betroffenen Frau wird untersucht, was für sie in ihrer Situation die beste Lösung ist.

Die Proaktive Beratung ist prinzipiell angesetzt für maximal 3 Beratungsgespräche.
Im Zeitraum von Februar 2018 bis Dezember 2018 wurden 13 Frauen beraten.
In zwei Fällen folgte der Beratung eine Aufnahme in ein Frauenhaus.
4 Frauen wurden an andere Beratungsangebote des Diakonieverbandes vermittelt.
2 Frauen wurden an Hilfeangebote außerhalb des Diakonieverbandes vermittelt.

Bei 4 Frauen konnte die Proaktive Beratung einen Aufenthalt in einem Frauenhaus ersetzen oder verhindern. Dies hatte allerdings zur Folge, dass ein großer Hilfebedarf offenbar wurde, genauso wie bei einer Aufnahme in einem Frauenhaus. In diesen Fällen wurden über eine längere Periode beraten und das oben genannte Maximum von 3 Gesprächen deutlich überschritten.

Nachdem der Täter der Wohnung verwiesen wurde, waren alle Frauen komplett mittellos, notwendige Papiere sind nicht vorhanden oder zugänglich.

Unter anderem müssen die folgenden Umstände geklärt werden:

  • Sorgerecht/Umgang
  • Schutzmaßnahmen
  • Beantragung ALG 2/Kindergeld/Unterhaltvorschuss
  • Ärztliche Behandlungen
  • Ausländerrechtliche Fragen
  • Strafrechtliche Verfolgung des Täters
  • Psychosoziale Unterstützung nach akuter Gewalterfahrung

Die Auflistung ist exemplarisch und hierdurch nicht vollständig.

Im Kontext der Proaktiven Beratung wurde ein erheblicher Unterstützungsbedarf für betroffene Kinder und Jugendliche festgestellt. Insgesamt wurden im oben genannten Zeitraum 23 Kinder angetroffen (volljährige Kinder wurden nicht erfasst). Der Großteil der Kinder litt nachweislich unter der (mit)erlebten Gewalt. Sichtbar wird dies an Verhaltensproblemen und Entwicklungsverzögerungen. Diesen Kindern konnte keine Unterstützung angeboten werden.

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