Die Betriebliche Suchtberatung erfolgt:
- extern
- professionell mit fachlichem Wissen
- vernetzt mit anderen Angeboten der Suchthilfe
- in neutraler, weitestgehend unabhängiger Position
- und unter dem Grundsatz der Verschwiegenheitsgebots
Das Angebot umfasst je nach Betrieb unterschiedliche Maßnahmen betrieblicher Suchtkrankenhilfe:
- Aufbau und Förderung innerbetrieblicher Strukturen:
- Erarbeitung und Fortschreibung einer Betriebsvereinbarung Sucht;
- Betreuung betrieblicher Suchtkrankenhelfer/innen
- Schulungen und Coaching:
- Für Führungskräfte und Personalverantwortliche zum Thema „Umgang mit suchtkranken Mitarbeitern/innen“
- Für Auszubildende
- Betreuung von Kontaktgruppen und Arbeitskreisen im Betrieb
- Persönliche oder telefonische Beratungsgespräche
- mit betroffenen MitarbeiterInnen
- mit MitarbeiterInnen, die als Mitbetroffene unter Suchterkrankung leiden
- mit Führungskräften