Verbund diakonischer Stiftungen in Hohenlohe

Sonnenhof e.V. Schwäbisch Hall

Evang. Diakoniewerk Schwäbisch Hall e.V.

Diakonieverband Schwäbisch Hall

Gründen Sie mit uns die Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall

Bereits mit einem Betrag von 500 Euro bringen Sie sich ins Fundament der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall ein. Sie wirken so wesentlich am Aufbau der Diakoniestiftung mit.
Bis zum Februar 2012 können Sie ein Glied in der starken Gemeinschaft der Gründungsstifterinnen und -stifter werden und legen gemeinsam das Fundament der Diakoniestiftung.
Alle Gründungsstifterinnen und -stifter erhalten in einem feierlichen Akt eine Stiftungsurkunde.
 
Ist das Fundament einmal gelegt, dann kann darauf aufgebaut werden. Zustiftungen in beliebiger Höhe sind auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beantworten Ihre Fragen und senden Ihnen auch gerne unsere Initiates file downloadStiftungsbroschüre zu. Alle Stifter werden zu unseren regelmäßigen Stiftertreffen eingeladen oder schriftlich über die Entwicklung informiert.

Diakoniestiftung

Mauerstraße 5 • 74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791 94674-0 • E-Mail: Opens window for sending emailw.engel@diakonie-schwaebisch-hall.de
Bankverbindung: Sparkasse Schwäbisch Hall-Crailsheim
Kto.: 1856741 • BLZ: 62250030

Den Menschen Gutes tun

Als Gründungsstifterin oder -stifter legen Sie in einer starken Gemeinschaft das Fundament der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall.
Dank Ihres Beitrages kann die Diakoniestiftung ihre Arbeit aufnehmen, um den Menschen Gutes zu tun.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck kann insbesondere verwirklicht werden durch Zuwendungen

  • an die Arbeitsbereiche des Diakonieverbandes,
  • an die Förderung der diakonischen Arbeit in den Kirchengemeinden,
  • an diakonische Einrichtungen.

Stiften setzt Zeichen!

Auch für Unternehmen (juristische Personen) ist es besonders interessant und sinnvoll, Gründungsstifter der Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall zu werden.

Vermächtnis und Erbschaft – Stifterinnen und Stifter bleiben

Was bleibt von mir in dieser Welt, wenn ich nicht mehr bin? Die letztwillige Verfügung (Testament) gibt oft Anlass, darüber nachzudenken, was wir von unserem Leben hinterlassen wollen. Auch durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft können Sie die Diakoniestiftung im Landkreis Schwäbisch Hall unterstützen. Über Ihren Tod hinaus können Sie so Menschen Gutes tun. Dadurch entscheiden Sie souverän, was mit diesem Teil Ihres Vermögens geschehen soll, und bestimmen, wo es seine Kraft entfaltet.
 
Wenn Sie diesen Weg der Zuwendung gehen möchten, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Notar sprechen. Er berät Sie neutral und vertraulich und sorgt dafür, dass Ihr Vermächtnis rechtzeitig und rechtsverbindlich niedergeschrieben wird und so auch zum Tragen kommt. Gern und unverbindlich vermitteln wir Ihnen vertrauenswürdige Kontakte.
 
Durch die Gemeinnützigkeit der Diakoniestiftung ist die Zustiftung frei von Schenkungs- oder Erbschaftssteuer und bei der Übertragung von Grundvermögen wird keine Grunderwerbssteuer fällig. Die Höhe Ihrer Zustiftung wird also nicht geschmälert.